Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit
Über P2P-Plattformen können private Anleger ihr Kapital direkt an Kreditnehmer vergeben und damit attraktive Zinsen erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ (https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/) als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Die Angaben erfolgen über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren.